Nachträgliche Dämmung einer Bestandsimmobilie über Grundstücksgrenze
News vom 07.07.2022
Eine Regelung des Nachbargesetzes des Landes Berlin erlaubt die grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2022 (Az. V ZR 23/21) ist eine solche Vorschrift des Gesetzgebers zulässig.
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